Wer seine Hinterbliebenen absichern will, schließt meist eine Risikolebensversicherung ab. Diese zahlt bei Tod der versicherten Person eine festgelegte Summe an die Erben aus.Oft als Hinterbliebenenschutz bezeichnet, dient sie häufig der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen.
Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten (Bestattungspflicht), aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Diese Versicherungen wurden besonders nach dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Jahr 2004 beworben, das zuletzt aber bereits auf 500 Euro begrenzt war.
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