Autobesitzer können drei verschiedene Kfz-Versicherungen abschließen: eine Kfz-Haftpflicht-, eine Teilkasko- und eine Vollkasko-Versicherung. Ist schlicht von der Kfz- oder Autoversicherung die Rede, ist meist Erstere gemeint, denn bei der Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung, welche für jedes Auto abgeschlossen werden muss. Die anderen beiden Policen bieten optional zusätzlichen Schutz.
Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Dritte nach einem Unfall berechtigte Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer erheben. Sie zahlt für:
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Eine Teilkakso-Versicherung deckt Schäden am eigenen Auto ab. Dazu gehören beispielsweise:
Brandschäden
Elementarschäden
(Teil-)Diebstahl
Kurzschluss (etwa durch Marderbiss)
Glasbruch
Wildschäden
Eine Vollkasko-Versicherung enthält meist die Teilkasko-Leistungen, geht aber darüber hinaus. Sie schließt Folgendes ein:
Vandalismus
Schäden durch Eigenverschulden
Ausfall einer gegnerischen Haftpflichtversicherung (etwa bei Fahrerflucht)
Oldtimer-Versicherung - Darauf sollten Sie achten
Für Oldtimer gibt es besondere Versicherungen. Wer auf der Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz für seinen Oldtimer ist, sollte neben dem Preis auch auf den passenden Versicherungsumfang achten.
Oldtimer Versicherungen sind deutlich günstiger als normale Kfz-Versicherungen
Es mag im ersten Moment ungewöhnlich klingen: Oldtimer-Versicherungen unterscheiden sich in erster Linie von normalen Kfz-Versicherungen hinsichtlich des Preises. Oldtimer-Versicherungen sind deutlich günstiger zu haben als normale Kfz-Versicherungen. Die Gründe für diesen Kostenunterschied liegen im geringen Schadensrisiko durch die zumeist rücksichtsvolle Fahrweise der Oldtimer-Besitzer und die liebevolle Pflege der wertvollen Gefährte.
Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter auf, sogar wenn diese Millionenhöhe erreichen. Selbst eine günstige Haftpflichtversicherung kann den Versicherten auf diese Weise vor finanziellen Verpflichtungen bewahren, die unter Umständen ein Leben lang bestehen können.
Als Jäger sollte man sich immer der Gefahr bewusst sein, welche von einer geladenen Waffe ausgeht. Auch wenn man noch so achtsam mit der Waffe umgeht – schnell löst sich ein Schuss und eine fremde Person wird verletzt. Doch die Gefahr muss nicht immer von der Waffe ausgehen. Jäger sind in der Regel mit dem Hund unterwegs. Schnell beißt der Jagdhund einen Waldläufer oder einen anderen fremden Hund. Damit Sie in solchen Fällen gut abgesichert sind, empfiehlt sich eine Jagdhaftpflicht. Ohne diese sollte kein Jäger auf die Pirsch gehen. Laut Bundesjagdgesetz ist eine entsprechende Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Besitzer von Hunden, Pferden und anderen größeren Tieren haften in unbegrenzter Höhe für einen Schaden, den ihr Tier verursacht. Anders als bei kleineren Haustieren greift hier nicht die Privathaftpflichtversicherung. Nur die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann Tierhalter vor den Schadensersatzansprüchen Dritter schützen.
Besitzen Sie ein Haus bzw. Gebäude, das Sie selbst nicht nutzen, sondern an Dritte vermieten, so benötigen Sie eine extra Absicherung gegen die Schadensersatzansprüche Dritter. Denn auf dem Grundstück kann es jederzeit zu einem Unfall kommen, etwa dann, wenn eine Gehwegplatte locker ist und dadurch jemand stürzt. Auch wenn ein Weg oder der Hauseingang schlecht beleuchtet sind und dadurch jemand zu Schaden kommt, sind Sie als Grundbesitzer dafür haftbar zu machen.
Der Abschluss einer Yacht-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, denn jeder Wassersportler haftet mit seinem persönlichen, privaten Vermögen für Schäden, die er im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch eines Sportbootes einem Dritten schuldhaft zufügt.
Die Bauherrenhaftpflicht hilft! Eine Baustelle steckt voller Gefahren – auch sind es oft Gefahren, die Sie als Laie auf den ersten Blick nicht erkennen. Sie als Bauherr sind verpflichtet, Ihre Baustelle vor unbefugtem Zugriff zu schützen – z.B. mithilfe eines Bauzauns. Ein bloßes Schild „Eltern haften für Ihre Kinder“ befreit Sie nicht von der Haftung.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter, die aufgrund von eingetretenen Schäden aus Ihrer Baustelle Schadenersatz verlangen.